Bauhof

Wir sind für Sie da

Der "Bauhof" ist der Außendienst der Gemeindeverwaltung

Bauhof
Mühlstraße 52
74391 Erligheim
Bauhofleiter Christian Grill
Tel.: 07143 21296 oder Mobil 0174 2066028
 

Wir sind für Sie da, wenn Sie in öffentlichen Bereichen, wie Ortsstraßen, Wege, Grünanlagen, Sportplätze, Gemeindewald usw. eine Reklamation feststellen. Um Mängel zu melden, können Sie den Mängelmelder auf unserer Homepage nutzen.

Montag bis Donnerstag: 

07.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr

Freitag:

07.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Am besten sind wir telefonisch morgens um 07.00 Uhr oder nach der Mittagspause um 13.00 Uhr zu erreichen.

Die Bietigheimer Zeitung begleitet 1 Jahr lang unseren Bauhof
Bauhofleiter Christian Grill (Mitte) mit seiner Mannschaft: „Wir haben ein gutes Miteinander.“
© Martin Kalb
Bauhofleiter Christian Grill (Mitte) mit seiner Mannschaft: „Wir haben ein gutes Miteinander.“

Das Team für alle Fälle

von Jürgen Kunz 13.02.2025, Bietigheimer Zeitung

In der neuen Artikelreihe begleitet die BZ die Mitarbeiter des Erligheimer Bauhofs durch die nächsten zwölf Monaten. Schon nach dem ersten Treffen wird klar, von ihnen wird voller Einsatz gefordert.
Sie sind Handwerker, Techniker, Landschaftspfleger und sorgen dafür, dass bei Schnee und Eis frühmorgens die Straßen in der Gemeinde geräumt und gestreut werden. Es geht um die siebenköpfige Mannschaft des Erligheimer Bauhofs mit Christian Grill an der Spitze, die von der Bietigheimer, Sachsenheimer, Bönnigheimer Zeitung ein Jahr begleitet wird. „Es ist beruhigend, wenn man einen zuverlässigen und schlagkräftigen Bauhof hat, besonders auch beim Winterdienst“, sagt Bürgermeister Rainer Schäuffele beim ersten Treffen im Aufenthaltsraum, des inzwischen in die Jahre gekommenen und beengten Bauhofgebäudes in der Senke am Baumbach. Nicht zuletzt das Hochwasser im vergangenen Jahr, als das Betriebsgebäude zehn Zentimeter unter Wasser stand, machte deutlich, dass ein neuer Standort am Ortsausgang Richtung Hofen für den Bauhof nötig ist. Der Gemeinderat hat die entsprechenden Beschüsse bereits gefasst – doch dazu in einem späteren Serienteil mehr.
 
„Wir sind personell sehr gut aufgestellt“, betonte der Erligheimer Bürgermeister. 2023 hat die Gemeinde von der Allevo Kommunalberatung eine Organisationsanalyse erstellen lassen und Christian Grill, der seit neuneinhalb Jahren die Leitung des Bauhofs inne hat, erinnerte sich noch zu gut an die „Notbesetzung“ im Jahr 2022, als es gerade drei arbeitsfähige Mitarbeiter gab. Das Ergebnis der Analyse zeigte, dass auch durch die damals langen Krankheitszeiten im Bauhof die Personalstärke zu erhöhen ist. Es wurde dabei zudem deutlich, dass die 1,1 Stellen für die Vertretungsaufgaben der Hausmeistertätigkeiten für Schule, Kindergarten und August-Holder-Halle auf 1,5 angepasst werden müssen.
Verjüngtes Team
Aktuell setzt sich der Erligheimer Bauhof neben Christian Grill aus dem stellvertretenden Bauhofleiter Micael Lopes Pereira (32 Jahre), Jasch Walter (56), Marcel Walter (36), der für auch für die Gebäude der Gemeinde mit zuständig ist, sowie Matthias Fink (39), Michael Lotterer (31) und Timo Veser (35), der als 60 Prozent Mitarbeiter noch selbstständig in der Garten- und Grünpflege tätig ist. „Ich bin froh, dass wir ein verjüngtes Team haben“, sagt Schäuffele, und es sei ein Glück, dass die drei neuen Mitarbeiter im technischen Bereich gearbeitet und Bauhoferfahrung haben.
 
Erligheim werde größer und damit würde auch die Aufgaben des Bauhofs wachsen – und auch die Ansprüche der Bürger steigen, so der Bürgermeister: „Die Arbeit des Bauhof sorgt auch für ein gutes Aushängeschild als Gemeinde.“ Damit dies möglich ist, weist der Erligheimer Haushaltsplan 2025 Aufwendungen für den Bauhof in Höhe von knapp 400.000 Euro aus. Diese werden mit den kalkulatorischen Arbeitsstunden der verschiedenen Tätigkeiten verrechnet und ausgeglichen.
Mit großem Engagement leitet Christian Grill, der zuvor in Besigheimer Stadtgärtnerei gearbeitet hat, den Bauhof. „Ich wollte Verantwortung übernehmen und etwas entwickeln“, erklärt der 45-Jährige, warum er diese Aufgabe übernommen hat, und er ergänzt: „Hier in Erligheim kann man was voranbringen.“ Der Fahrzeugpark für die gemeindliche Einrichtung habe sich nach seiner Einschätzung gut entwickelt. Die Bauhofmitarbeiter nützen für die Tätigkeiten drei Fahrzeuge – einen Pickup und zwei Pritschenwagen –, zwei Schlepper sowie verschiedene Geräte und Maschinen. Allein in der kalten Jahreszeit 2024 hat Grill 350 Winterdienst-Kilometer und 40 Arbeitsstunden aufgelistet. „Eine Aufgabe, die neben dem normalen Betrieb läuft“, so Grill. Für ihn und die Kollegen heißt Winterdienst: Rufbereitschaft von 5 bis 20 Uhr. Insgesamt acht Mal musste sein Team im Dezember und Januar, davon drei Mal zwischen Weihnachten und Neujahr, ausrücken. „Insgesamt doppelt so viele Einsätze wie im Winter 2023/2024.“
Meldungen direkt an den Bauhof
Hinweise aus der Bevölkerung müssten nicht über das Rathaus laufen, erklärt der Bürgermeister, es gehe direkt an den Bauhof. Wie Grill dazu bemerkte, habe es Zeiten gegeben, „in denen sich die Leute vielfach über meinen privaten Facebook-Account gemeldet haben“. Dies sei jedoch inzwischen zum Glück weniger geworden. Nach seiner Beobachtung habe das illegale Entsorgen von Müll, etwa in der Erligheimer Kirschenanlage, gerade über Weihnachten und Neujahr stark zugenommen, eben in Zeiten, wenn die Recyclinghöfe geschlossen hätten.

Bürgerinfos

Räum - und Streupflicht in Erligheim

Alle Jahre wieder stellt sich pünktlich zum ersten Schneefall die Frage nach dem Winterdienst. Die  Gemeindeverwaltung Erligheim möchte rechtzeitig auf die wichtigsten Regelungen
aufmerksam machen.
WER muss der Räum- und Streupflicht nachkommen?
Zum Schneeräumen und Streuen sind alle Straßenanlieger verpflichtet. Das sind insbesondere Eigentümer, Mieter und Pächter von Grundstücken und Wohnungen. Mehrere Mieter oder Eigentümer eines Grundstückes oder Gebäudes haben sich über das Räumen und Streuen abzusprechen.
WELCHE Flächen müssen geräumt werden?
Geräumt und gestreut werden müssen Gehwege, Fußwege (einschließlich Treppen) und Radwege, die Bestandteil einer öffentlichen Straße bzw. Fläche sind. Sind auf keiner Fahrbahnseite Gehwege vorhanden, so ist eine 1 m breite Fläche entlang der Straße zu räumen. Innerhalb von verkehrsberuhigten Bereichen muss entlang der Grundstücke eine 1 m breite Fläche freigehalten werden. Es wird ferner auch darauf hingewiesen, dass vom Straßenanlieger auch Schmutz, Unrat, Unkraut und Laub von Gehwegen und den entsprechenden Flächen zu beseitigen ist.
WANN muss geräumt werden?
Der Räum- und Streupflicht ist von Montag bis Freitag bis 7.00 Uhr, samstags bis 8.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 9.00 Uhr nachzukommen. Bei Bedarf ist mehrmals am Tage zu räumen und zu streuen. Die Räum- und Streupflicht endet jeweils um 20.00 Uhr.
WIE muss geräumt und gestreut werden?
Grundsätzlich muss ein gefahrloses Begehen der Gehwege und der sonstigen zu räumenden Flächen möglich sein. Bitte verwenden Sie zum Streuen Splitt. Das Verwenden von Streusalz ist außer bei akuter Eisglätte verboten.
WOHIN mit dem Schnee?
Die anfallenden Schneemassen sind auf die restliche Gehwegfläche oder auf den Straßenrand zu verteilen – bitte nicht auf die Straße (Unfallgefahr!) oder das Grundstück des Nachbarn! Bitte halten Sie am Straßenrand eine Ablaufrinne für Schmelzwasser frei.
Sonstige Hinweise
Sollten Straßenanlieger dieser Verpflichtung nicht nachkommen, kann dies als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Bitte beachten Sie außerdem: Falls der Straßenanlieger seine Räum- und Streupflicht nicht erfüllt, haftet er im Falle eines Unfalls privatrechtlich für Körper- und Sachschäden. Die gefährlichen und zugleich verkehrswichtigen Straßen innerhalb
der Gemeinde wird vom Bauhof bei Eis- und Schneeglätte nach besten Kräften so gut wie möglich befahrbar gehalten. Um dieser Verpflichtung nachkommen zu können, ist es notwendig, dass beim Parken eine Durchfahrtsbreite von mindestens 3,50 m eingehalten wird, damit der Schneepflug eingesetzt werden kann.

Heckenrückschnitt im Lichtraumprofil

Anpflanzungen beleben und verschönern das Gemeindebild und tragen zur Verbesserung der Lebensräume für Mensch und Tier bei. Leider können durch Anpflanzungen aber auch Gefahrensituationen und Beeinträchtigungen hervorgerufen werden.

Damit Behinderungen durch eingeschränkte Sichtverhältnisse vermieden werden, muss das sogenannte Lichtraumprofil beachtet werden. Im Straßenverkehr betrifft das Lichtraumprofil alle Arten der Verkehrswege, also Wege für den Fußgängerverkehr, den Fahrradverkehr und den Autoverkehr. Das Lichtraumprofil ist der Raum, der freigehalten werden muss, um den Verkehr zu ermöglichen, und ist − je nach Art des Verkehrs − unterschiedlich hoch und breit.

An Straßenkreuzungen und –einmündungen müssen Sichtdreiecke freigehalten werden, die ein Verkehrsteilnehmer benötigt, um in eine andere Straße einzubiegen. Gehwege sind in ihrer gesamten Breite freizuhalten. Für eine ausreichende Ausleuchtung der Verkehrsflächen ist es unumgänglich, auch den Baumbewuchs um Straßenlaternen herum entsprechend zu kürzen. Zugewachsene Schilder oder Verkehrszeichen an Grundstücksgrenzen beeinträchtigen die Verkehrssicherheit ebenfalls. Zudem wird die Orientierung erschwert, wenn Straßennamen verdeckt werden.

Wir bitten daher alle Grundstückseigentümer, den in die Verkehrswege stehenden Überwuchs durch Pflanzen zurückzuschneiden und dafür zu sorgen, dass der öffentliche Verkehrsraum ohne Beeinträchtigungen benutzt werden kann. Diese Rückschnitte dürfen auch während der Vegetationsperiode in der Zeit vom 01. März bis 30. September vorgenommen werden.

Herzlichen Dank für Ihre Mitarbeit!

 

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