Wahlen

Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025

Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden.

Die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag soll als vorgezogene Neuwahl am 23. Februar 2025 stattfinden. Voraussetzung für diesen Termin ist eine gescheiterte Vertrauensfrage von Bundeskanzler Olaf Scholz, der sie und vorgezogene Neuwahlen nach dem Bruch der Ampelkoalition am 6. November 2024 angekündigt hatte.

So beantragen Sie die Briefwahlunterlagen

Der Wahlschein kann bei der Gemeinde des Hauptwohnortes beantragt werden. Das geht persönlich, schriftlich – per Post, Fax oder E-Mail – und bei vielen Gemeinden auch online. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung gibt es einen Vordruck, den Sie ausgefüllt zurücksenden können. Telefonische Anträge sind nicht möglich.
 
Der späteste Zeitpunkt für die Beantragung ist am Freitag vor der Wahl um 15:00 Uhr. In Ausnahmefällen, etwa bei einer plötzlichen Erkrankung, ist eine Beantragung auch am Wahltag bis 15:00 Uhr möglich.

Um Briefwahlunterlagen zu beantragen, werden der Familienname, Vorname(n), das Geburtsdatum und die Wohnanschrift benötigt. Bei Beantragung für eine andere Person benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht. In diesem Fall ist der Antrag nur persönlich oder schriftlich möglich. 

Mit der Wahlbenachrichtigung können Sie Ihre Briefwahlunterlagen anfordern. Dies können Sie herkömmlich auf dem Postweg erledigen, oder Sie scannen den QR Code auf dem Brief, den Sie erhalten haben und erledigen die Beantragung der Briefwahlunterlagen digital. Alle benötigten Daten sind hier bereits erfasst.

Im Online-Internetwahlschein müssen sie Ihre kompletten Daten manuell von der Ihnen vorliegenden Wahlbenachrichtigung übertragen. Der Online-Internetwahlschein ist bis zum 19. Februar 2025 verfügbar.

Weitere Infos zur Briefwahl erhalten Sie hier.

 

Stimmzettel

Die Wahlunterlagen beinhalten einen Wahlschein, auf dem die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ mit Datum und Unterschrift versehen wird. Außerdem einen Stimmzettel, auf dem Erst- und Zweitstimme angekreuzt werden. Dieser wird in den blauen Stimmzettelumschlag gesteckt und verschlossen. Der Stimmzettelumschlag muss schließlich zusammen mit dem unterschriebenen Wahlschein in den roten Wahlbriefumschlag. Dann muss der Umschlag zugeklebt werden und kann verschickt werden. Auf der Rückseite ist auch die Anschrift angegeben. Ein Merkblatt enthält zudem alle wichtigen Hinweise und erläutert die Briefwahl durch Bilder.

Letztes Einwurfdatum auf dem Postweg in Deutschland ist der 20. Februar.
Das letztmögliche Einwurfdatum für den Wahlbrief ist Donnerstag, 20. Februar. Laut Bundeswahlleiterin stellt die Deutsche Post sicher, dass Wahlbriefe, die spätestens an diesem Tag vor der letzten Briefkastenleerung eingeworfen oder in einer Postfiliale abgegeben werden, rechtzeitig zugestellt werden. Innerhalb Deutschland muss keine Briefmarke aufgeklebt werden. Anders sieht es aus, wenn der Wahlbrief im Ausland zur Post gegeben wird, dann muss er ausreichend frankiert werden.

Es ist darüber hinaus auch möglich, den Wahlbrief direkt in den Rathausbriefkasten zu werfen, oder trotz beantragter Briefwahl am Wahltag im Wahllokal zu wählen. Letzteres ist in jedem beliebigen Wahlraum des eigenen Wahlkreises möglich. In diesem Fall müssen Wahlberechtigte den Wahlschein, der den Briefwahlunterlagen beiliegt, und einen Lichtbildausweis mitbringen.

Briefwahl und Wahlscheinausstellung zur Bundestagswahl vom 21. - 23.02.2025

Freitag, 21. Februar 2025

Das Bürgerbüro ist zur Ausstellung von Wahlscheinen am Freitag 21.02.2025 zusätzlich zu den regulären Öffnungszeiten von 13:00 - 15:00 Uhr besetzt.

Bitte melden Sie sich telefonisch unter 07143 884015 an.

Samstag, 22. Februar 2025

Falls Ihre Briefwahlunterlagen nicht rechtzeitig zugestellt wurden, beschädigt sind oder verloren gegangen sein sollten, besteht die Möglichkeit am Samstag, 22.02.2025 in der Zeit von 9:00 - 12:00 Uhr diese Briefwahlunterlagen neu zu beantragen und abzuholen. Wir haben eine Rufbereitschaft eingerichtet, daher bitte unbedingt rechtzeitig telefonisch anmelden unter 07143 884015.

Sonntag, 23. Februar 2025

Im Falle nachgewiesener plötzlicher Erkrankung besteht am Wahlsonntag von 8:00 - 15:00 Uhr ebenfalls die Möglichkeit im Bürgerbüro noch Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl zu erhalten. Bringen Sie bitte die unterzeichnete Vollmacht zur Beantragung der Briefwahlunterlagen der erkrankten Person mit! (Rückseite der Wahlbenachrichtigung). Bitte melden Sie auch sich in diesem Fall ebenfalls vorab telefonisch unter 07143 884015 an! 

Vielen Dank.
Ihr Wahlamt

Öffentliche Bekanntmachungen

© Landeszentralen für politische Bildung
Landtag BW (Frühjahr 2026)
Icon SucheKontakt