Die Briefwahlunterlagen können erst nach Vorliegen der amtlichen Stimmzettel ausgestellt werden. Diese liegen der Gemeindeverwaltung voraussichtlich erst ab 07.02.2025 vor.
Die Informationen aus diesem Bereich stammen aus dem Baden-Württembergischen Verwaltungs-Portal ServiceBW.
Die Daten werden regelmäßig aktualisiert.