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Gemeinsame Informationen | 19.12.2024

Landesfamilienpass

Mit dem Landesfamilienpass und den dazugehörigen Gutscheinkarten können Familien, die ihren ständigen Wohnsitz in Baden-Württemberg haben, unentgeltlich bzw. zu einem ermäßigten Eintritt die staatlichen Schlösser, Gärten und Museen (z.B. Blühendes Barock Ludwigsburg, Wilhelma Stuttgart, Erlebnispark Tripsdrill, Porsche-Museum) besuchen. Der Landesfamilienpass ist einkommensunabhängig. Die Gutscheine sind beim Besuch der jeweiligen Einrichtung zusammen mit dem Landesfamilienpass vorzulegen. Sie gelten nur für die im Landesfamilienpass aufgeführten Personen.

Einen Landesfamilienpass können folgende Personen erhalten

– Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern (dies können auch Pflege- oder Adoptivkinder sein), die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben,

– Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,

– Familien mit einem kindergeldberechtigten schwerbehinderten Kind

– Familien, die Hartz IV- oder kinderzuschlagsberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.

– Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.

Die entsprechenden gültigen Nachweise (z.B. Schwerbehindertenausweis, Hartz IV-Bescheid, Kindergeldbescheid, Geburtsurkunde) sind bei Beantragung im Original vorzulegen! Wenn Sie bereits einen Landesfamilienpass besitzen, bringen Sie den Landesfamilienpass zur Abholung der neuen Gutscheine mit.

Den Landesfamilienpass und die dazugehörigen Gutscheine erhalten Sie ab Ende Dezember 2024 im

– Rathaus Bönnigheim, Zimmer 001, Bürgerbüro

– Rathaus Erligheim, Zimmer 2

– Rathaus Kirchheim, Bürgerservice

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