Amtliche Bekanntmachungen | 21.11.2024
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Bauhof“
Der Gemeinderat der Gemeinde Erligheim hat am 14.11.2024 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan „Bauhof“ zusammen mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung (LBO) als Bebauungsplan aufzustellen und das Bebauungsplanverfahren einzuleiten.
In der gleichen Sitzung wurde außerdem der Vorentwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Bauhof“ gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig öffentlich auszulegen.
Der räumliche Geltungsbereich des Plangebietes umfasst Teilflächen der Flurstücke 550, 555 und 370.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans mit Begründung und die Satzung der örtlichen Bauvorschriften jeweils in der Fassung vom 6.11.2024 kann in der Zeit vom 21.11.2024 bis zum 23.12.2024 auf der Homepage der Gemeinde Erligheim abgerufen oder zu den üblichen Öffnungszeiten im Rathaus, Zimmer 09 bei Herrn Wenzel eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können – schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder elektronisch unter der E-Mail-Adresse wenzel@erligheim.de – Stellungnahmen bei der Gemeindeverwaltung Erligheim Rathausstraße 7, 74391 Erligheim, Zimmer 09 abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Aichert II“ – 2. Änderung
Der Gemeinderat der Gemeinde Erligheim hat am 14.11.2024 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan „Aichert II“ – 2. Änderung zusammen mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung (LBO) als Bebauungsplan aufzustellen und das Bebauungsplanverfahren einzuleiten.
In der gleichen Sitzung wurde außerdem der Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Aichert II“ – 2. Änderung gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig öffentlich auszulegen.
Der räumliche Geltungsbereich des Plangebietes umfasst Flurstücke 165/2 und den nördlichen Teil des Flurstückes 165/4.
Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung und die Satzung der örtlichen Bauvorschriften jeweils in der Fassung vom 6.11.2024 kann in der Zeit vom 21.11.2024 bis zum 23.12.2024 auf der Homepage der Gemeinde Erligheim abgerufen oder zu den üblichen Öffnungszeiten im Rathaus, Zimmer 09 bei Herrn Wenzel eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können – schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder elektronisch unter der E-Mail-Adresse wenzel@erligheim.de – Stellungnahmen bei der Gemeindeverwaltung Erligheim, Rathausstraße 7, 74391 Erligheim, Zimmer 09 abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Unterrubriken: