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Aus dem Gemeinderat

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Aus dem Gemeinderat | 17.04.2025

Sitzungsbericht der Gemeinderatssitzung vom 10.4.2025

Sanierung und Umgestaltung der Rathausstraße und Neubau Brücke über den Ensbach, Vorstellung des Planungsstandes und allgemeiner Baubeschluss

Bei einem Ortstermin vor Beginn der öffentlichen Sitzung wurden durch Mitglieder des Gemeinderates, Vertretern der Verwaltung und Herrn Tiefau vom Büro KMB die realisierbaren Varianten diskutiert. In der öffentlichen Sitzung ging Herr Tiefau nochmals auf die beiden Varianten für die Sanierung und Umgestaltung der Rathausstraße ein. Die 1. Variante hätte eine Einbahnstraßenregelung vorgesehen. Diese wurde nach Anhörung der betroffenen Bewohner und der Feuerwehr verworfen. Es wurde zudem von allgemein bestätigt, dass in aller Regel zwischen Autofahrern, Fahrradfahrern und Fußgängern das Gebot der Rücksichtnahme eingehalten werde. Der Gemeinderat beschloss die 2. Variante, bei der auf eine Pflasterung aufgrund Lärmschutz verzichtet werden soll. Der Gehweg auf Höhe des Kinderhauses soll mit einer Breite von 1,70 m und im Bereich der Feuerwehr von 2,10 m umgesetzt werden. Es ist auch vorgesehen, eine Barrierefreiheit für den Fußweg entlang des Ensbachs herzustellen. Die Entwässerung des Regenüberlaufes im Bereich Wette (Kreuzung See-/Bachstraße) wird über ein schmales, öffentliches Grundstück der Gemeinde in der Bachstraße in den Ensbach erfolgen. Die Errichtung eines zusätzlichen Staukanales wird nach Rücksprache mit dem Landratsamt Ludwigsburg geprüft.  

Beratungsstelle Migration/Flucht – Berichterstattung

Die Beratungsstelle Migration/Flucht der AWO stellte Ihren Jahresbericht für das Jahr 2024 zur Verfügung. Diese hat ihre Arbeit 2023 nach der Unterzeichnung eines Kooperationsvertrages zwischen der Stadt Bönnigheim, der Gemeinde Kirchheim am Neckar und der Gemeinde Erligheim aufgenommen. Herr Wenzel von der Gemeindeverwaltung berichtete zudem über die aktuellen Belegungszahlen der kommunalen Flüchtlingsunterkünfte. Aktuell sind 72 Personen, davon 31 Personen ukrainischer Herkunft, in 7 kommunalen Einrichtungen untergebracht. 

Kalkulation Flüchtlings- und Obdachlosenunterkünfte und Neufassung der Satzung über die Benutzung von Flüchtlings- und Obdachlosenunterkünften

In Zusammenarbeit mit der Allevo Kommunalberatung wurde eine neue Kalkulation für die Flüchtlings- und Obdachlosenunterkünfte erstellt. Die bisherige Kalkulation stammt aus dem Jahr 2015 und entsprach nicht mehr dem aktuellen Stand. Seit der letzten Kalkulation wurden auch erhebliche Investitionen in Form von Grundstückserwerben (Hauptstraße 31 und Urbanstraße 13) getätigt, die bislang in der Kalkulation nicht dargestellt waren. Die bisherige Kalkulationsgrundlage nach einzelnen Gebäuden war in der Praxis für die Verwaltung sehr aufwendig. Bei der neuen Kalkulation ist der Betrag von 293,36 € pro Wohnplatz und Kalendermonat vorgesehen. Aufgrund der neuen Kalkulation ergibt sich eine deutlich höhere Kostendeckung und mit Mehreinnahmen ist zu rechnen, die im Idealfall bis 100.000 € pro Jahr betragen können. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Annahme der Kalkulation mit einem Zeitraum vom 1.5.2025 bis zum 31.12.2026 und die dadurch nötige Neufassung der Satzung über die Benutzung von Flüchtlings- und Obdachlosenunterkünften.

Abschluss eines Dauermietvertrags für Baumaschinen

Durch den Bauhof der Gemeinde werden bei Bedarf Fahrzeuge/Baumaschinen, die im Fuhrpark nicht zur Verfügung stehen, angemietet. Da sich der Personalstand des Bauhofs verbessert hat, hat dieser auch die Möglichkeit, im Bereich der Wasserversorgung und der Wasserläufe mehr Arbeiten selbst auszuführen. Dadurch können teilweise Fremdleistungen, etwa bei einem Wasserrohrbruch, vermieden werden. Diesbezüglich wurde ein Angebot bei der Fa. Blatter für einen Dauermietvertrag eingeholt, der die Nutzung von Baggern, Radladern, Kleingeräten sowie nicht hydraulische Anbaugeräten beinhaltet. Der monatliche Mietpreis liegt bei rund 3.000 € pro Monat. Im Jahr 2024 fielen Mietkosten von rund 25.000 € (inkl. Versicherung und Mehrwertsteuer) für einzelne Anmietungen an. Der Gemeinderat beschloss den Abschluss eines Dauermietvertrages mit der Fa. Blatter, der vorerst für ein Jahr geschlossen werden wird.  

Instandsetzung Feldwege und Straßen 2025: Vergabe   

Im Rahmen einer Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde wurden die Feldwege der Gemeinde befahren und dabei die Bereiche lokalisiert, bei denen dringend Handlungsbedarf für eine Ausbesserung besteht. Es handelt sich nicht um eine umfassende Sanierung der Feldwege, sondern lediglich um die Ausbesserung einzelner Stellen. Für die Sanierungsarbeiten wurden drei Firmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert, es gingen auch drei Vergleichsangebote ein, die geprüft wurden. Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Annahme des wirtschaftlichsten Angebotes der Firma Albert Amos, Brackenheim, zum Angebotspreis von 34.562,26 € (brutto), zu.

Bauvorhaben: Erstellung eines Gartenhauses, Im Schönblick, Flst. 3966

Auf dem Flurstück 3966, Im Schönblick, in Erligheim wurde die Errichtung eines Gartenhauses beantragt. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Aichert Nord“. Diesbezüglich wurde die Befreiung zur Überschreitung der Baugrenze des Bebauungsplanes notwendig. Das gemeindliche Einvernehmen wurde einstimmig erteilt. 

Verschiedenes

Aus der Einwohnerschaft gingen vermehrt Anfragen bezüglich des Zeltverkaufs der Gärtnerei Umbach in Erligheim bei der Verwaltung ein. Aktuell verkauft diese an 5 Wochentagen ihre Produkte an der Obsthalle in Kirchheim am Neckar. Ein Bauantrag zur Errichtung eines Verkaufszeltes in der Johannes-Bieg-Straße im Gewerbegebiet wurde eingereicht. Mit einem Verkauf in Erligheim ist somit nach Errichtung des Zeltes zu rechnen.

Die Weinkanzel, die aktuell aufgrund ihres baulichen Zustandes gesperrt ist, soll bis zum 1. Mai 2025 wieder ertüchtigt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

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