Am Brückentag, Freitag, 02. Mai 2025 bleibt das Rathaus geschlossen!
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Erligheimer Bürgerstiftung | 10.04.2025
Stiftungszweck
In diesem Sinne sollen beispielsweise behinderte Menschen, Gruppen oder Vereine gefördert werden, die sich Jugendpflege, Musik, Sport und dem kulturellen Leben in der Gemeinde widmen.
Welche Projekte werden gefördert?
Die Erligheimer Bürgerstiftung fördert gemeinnützige Vorhaben in Erligheim, die sich den Satzungszielen der Bürgerstiftung in folgende Bereiche zuordnen lassen:
Förderantrag
Antragsteller/Organisation |
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Verantwortlicher/Projektleiter |
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Adresse |
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Telefon |
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E-Mail-Adresse |
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Beschreibung des Projekts (z.B. Ziel und Nutzen des Projekts, Zielgruppe, zeitlicher Verlauf)
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Projektkosten gesamt |
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Beantragter Zuschuss Bürgerstiftung |
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Kontoinhaber |
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IBAN |
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Kreditinstitut |
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Wir versichern, dass wir innerhalb von vier Wochen nach Beendigung des geförderten Projekts eine Abrechnung mit Belegen der Ausgaben und eventueller anderer Einnahmen bei der Bürgerstiftung einreichen werden. Die Fördersumme wird aufgrund dieser Abrechnung überwiesen.
Weiterhin versichern wir, dass die Angaben vollständig und korrekt dargelegt wurden. Uns ist bekannt, dass falsche Angaben die Rückforderung von Leistungen der Bürgerstiftung zur Folge haben.
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Ort, Datum, Unterschrift
Anträge sind schriftlich oder per E-Mail an die Erligheimer Bürgerstiftung (Rathausstraße 7, 74391 Erligheim, gemeindeverwaltung@erligheim.de) bis 2.5.2025 zu stellen. Der Förderantrag kann auf der Homepage der Gemeinde (https://www.erligheim.de/website/de/gemeinde/erligheimer-buergerstiftung) oder unter dem QR-Code aufgerufen werden.