> Öffentliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2024 des Schulverbands Erligheim-Hofen

Schulverband Erligheim-Hofen

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Schulverband Erligheim-Hofen | 27.03.2025

Öffentliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2024 des Schulverbands Erligheim-Hofen

Die Verbandsversammlung des Schulverbands Erligheim-Hofen hat in seiner Sitzung am 17.3.2025 den Jahresabschluss 2024 des Schulverbands Erligheim-Hofen festgestellt.

Der Jahresabschluss wird hiermit öffentlich bekanntgemacht und liegt vom Montag, 31.3.2025 bis einschließlich Mittwoch, 9.4.2025 im Rathaus Erligheim, Rathausstraße 7, Zimmer 04, zur Einsichtnahme aus.

  1. Aufgrund von §§ 95, 95b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit § 18 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (GKZ) stellt die Verbandsversammlung des Schulverbands Erligheim-Hofen am 17.3.2025 den Jahresabschluss für das Jahr 2024 mit folgenden Werten fest:
   

EUR

1. Ergebnisrechnung  
1.1 Summe der ordentlichen Erträge

524.658

1.2 Summe der ordentlichen Aufwendungen

524.658

1.3 Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2)

0

1.4 Außerordentliche Erträge

0

1.5 Außerordentliche Aufwendungen

0

1.6 Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5)

0

1.7 Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6)

0

2. Finanzrechnung

 

2.1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

787.073

2.2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

642.779

2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung 
(Saldo aus 2.1 und 2.2)

144.294

2.4 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

0

2.5 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

8.837

2.6 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit 
(Saldo aus 2.4 und 2.5)

-8.837

2.7 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6)

135.457

2.8 Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

0

2.9 Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

0

2.10 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9)

0

2.11 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10)

135.457

2.12 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen

251

2.13 Anfangsbestand an Zahlungsmitteln

10.347

2.14 Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln (Saldo aus 2.11 und 2.12)

135.708

2.15 Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres 
(Saldo aus 2.13 und 2.14)

146.055

3. Bilanz

 

3.1 Immaterielles Vermögen

0

3.2 Sachvermögen

580.325

3.3 Finanzvermögen

318.351

3.4 Abgrenzungsposten

0

3.5 Nettoposition

0

3.6 Gesamtbetrag auf der Aktivseite (Summe aus 3.1 bis 3.5)

898.676

3.7 Basiskapital

788.484

3.8 Rücklagen

0

3.9 Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses

0

3.10 Sonderposten

106.416

3.11 Rückstellungen

0

3.12 Verbindlichkeiten

3.776

3.13 Passive Rechnungsabgrenzungsposten

0

3.14 Gesamtbetrag auf der Passivseite (Summe aus 3.7 bis 3.13)

898.676

2. Soweit sich im Jahresabschluss über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen ergeben, erteilt der Schulverband dazu die Zustimmung gem. § 84 GemO, soweit dies nicht schon in früheren Beschlüssen geschehen ist.

3. Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses ist der Rechtsaufsichtsbehörde unverzüglich mitzuteilen und ortsüblich bekannt zu geben und an sieben Tagen öffentlich auszulegen (§ 95b GemO).

Erligheim, 17.3.2025

gez. Rainer Schäuffele

Verbandsvorsitzender

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