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Aus der Gemeindeverwaltung (Archiv)

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Aus der Gemeindeverwaltung | 06.02.2025 – 20.02.2025

Einverständniserklärung zur Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen im Nachrichtenblatt

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

seit der Einführung der Datenschutzgrundverordnung haben sich Veränderungen bei der Veröffentlichung der Alters- und Ehejubiläen dahingehend ergeben, dass für eine Veröffentlichung dieser Daten Ihre Zustimmung vorliegen muss.

 Deshalb wird die Gemeinde Erligheim 

  • Altersjubiläen 70. Geburtstag, 75. Geburtstag und ab 80. Geburtstag jeder weitere Geburtstag 
  • Ehejubiläen ab dem 50. Ehejubiläum

nur noch mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Betroffenen im Nachrichtenblatt veröffentlichen.

Sollten Sie also auch weiterhin die Veröffentlichung Ihrer Jubiläen wünschen, bitten wir um Ihre Einwilligungserklärung mittels eines Vordrucks, den Sie uns bitte wieder zukommen lassen. 

Diesen erhalten Sie im Meldebüro unseres Rathauses und auf unserer Homepage unter www.erligheim.de/website/de/leben-und-wohnen/nachrichtenblatt oder mit diesem QR-Code. Haben Sie keine Möglichkeit das Formular herunterzuladen oder ins Rathaus zu kommen, wird Ihnen das Formular auch gerne zugeschickt, in diesem Fall kontaktieren Sie bitte Frau Pabsdorf unter 07143/884011.
 

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