Die Briefwahlunterlagen können erst nach Vorliegen der amtlichen Stimmzettel ausgestellt werden. Diese liegen der Gemeindeverwaltung voraussichtlich erst ab 07.02.2025 vor.

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Wahlbekanntmachungen | 23.01.2025

Hinweise der Landeswahlleiterin zur Bundestagswahl 2025

Für etwaige freiwillige, nicht amtliche Veröffentlichungshinweise der Gemeinden zur Verwendung der Wahlschablonen hat mir der Badische Blinden- und Sehbehindertenverein folgenden Vorschlag übermittelt:


Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen
Zur Wahl der Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestags am 23. Februar 2025 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man
den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?


Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an.


Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird – ebenfalls kostenlos – eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.


Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122.


Nach § 19 Absatz 1 Satz 2 Nr. 7 BWO soll die Wahlbenachrichtigung einen Hinweis enthalten, wo Wahlberechtigte Informationen über barrierefreie Wahlräume und Hilfsmittel erhalten können. Im Muster Anlage 3 BWO ist dazu unter den Angaben zum Wahlraum, des Wahlbezirks und der Nummer im Wählerverzeichnis in der Wahlbenachrichtigung folgender Satz vorgesehen:


„Auskünfte zu barrierefreien Wahlräumen erhalten Sie unter der Telefonnummer …, zu Hilfsmitteln für Blinde und Sehbehinderte unter der Telefonnummer ...“ Die Fußnote 6 in der Anlage 3 BWO schlägt eine Ergänzung z.B. mit der bundesweiten Telefonnummer des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbands DBSV vor. Hier ist jedoch, wie im Rahmen unserer Jour-fixe bereits ausgeführt, die zentrale Telefonnummer 0761/36122 der Blinden- und Sehbehindertenverbände aufzunehmen.


Wie bei der Bundestagswahl 2021 und der Europawahl 2024 werde ich im Rahmen einer Pressemitteilung zur Bundestagswahl 2025 darauf hinweisen, dass der Badische Blinden- und Sehbehindertenverein V. m. K. federführend für die drei Blindenvereine im Land blinden und sehbehinderten Wahlberechtigten für die Wahl eine Stimmzettelschablone anbietet und sich die Wahlberechtigten unter der o.a. Telefonnummer an den Verband wenden können.

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